Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei die bundesweite Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht angeboten:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung (z. B. Formerfordernisse einer Kündigungserklärung, Fristeinhaltung, Haftungsvermeidung, alternative Aufhebungs-Verträge, alternative Abwicklungsverträge, sozial-rechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen von Aufhebungs- und/oder Abwicklungsverträgen)

  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeits-Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

  • Beratung bei der Erstellung von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Pkw-Überlassungsverträge usw.)

  • gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung in Zeugnisrecht-, Abmahnungs- und Mobbingauseinandersetzungen

  • Befristungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
 
 
© 2005 - 2006 Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke  |  Impressum & Kontakt