Im
Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei die bundesweite Vertretung von
Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten vor allen Arbeits- und
Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht angeboten:
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und
Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung (z. B.
Formerfordernisse einer Kündigungserklärung, Fristeinhaltung,
Haftungsvermeidung, alternative Aufhebungs-Verträge, alternative
Abwicklungsverträge, sozial-rechtliche und steuerrechtliche
Auswirkungen von Aufhebungs- und/oder Abwicklungsverträgen)
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen
Arbeitsgerichten, den Landesarbeits-Gerichten bis hin zum
Bundesarbeitsgericht
- Beratung bei der Erstellung von Verträgen (z. B.
Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, nachvertragliche
Wettbewerbsverbote, Pkw-Überlassungsverträge usw.)
- gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung in Zeugnisrecht-, Abmahnungs- und Mobbingauseinandersetzungen
- Befristungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
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