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Wir helfen Ihnen bei Ihren Familienrechtsfragen, insbesondere Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgangsrecht und bei der Erstellung von Eheverträgen und sonstigen Fragen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die
Rechtsverhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und
Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzende
Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Auch wenn
gerichtliche Auseinandersetzungen sich in einigen Fällen nicht
vermeiden lassen, ist es unser Ziel durch Verhandlungen mit der
Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu
schließen, sodass nur das Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären
ist.
Selbstverständlich beraten wir auch vorbeugend bei der Abfassung von Eheverträgen.
Eherecht
Das Eherecht regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Gestaltungen
einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Belangen, die ein solcher Schritt nach sich ziehen kann.
Gewaltschutz
Bis zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes herrschte
Rechtsunsicherheit bezüglich Gewalt, die sich innerhalb Beziehungen im
häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignete, Gewalt durch den
Ehepartner/Ehepartnerin.
Das Gewaltschutzgesetz bietet seit 2001 eine klare Rechtsgrundlage für
Schutzanordnungen des Zivilgerichts bei vorsätzlichen und
widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit
einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.
Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern.
Dazu gehören:
- Die Personensorge
- Die Vermögenssorge
- Das Vertretungsrecht
Umgangsrecht
Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts.
Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit
seinen Eltern oder der Eltern mit dem Kind, in besonders gelagerten
Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind bzw. des Kindes
mit Dritten (Großeltern, Geschwister, ...)
Unterhaltsrecht
Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer
vertraglichen Vereinbarung, oder kraft Gesetzes ergeben.
Ein veralteter Begriff lautet Alimente.
Das Unterhaltsrecht regelt dabei den:
- Familienunterhalt
- Verwandtenunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Geschiedenenunterhalt
- Barunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Naturalunterhalt
Vermögensauseinandersetzung
Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen und Problemen zum Thema Vermögensauseinandersetzung.
Die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Gerichte sind derart komplex,
dass man sich in diesen Bereichen kaum allein zurecht finden kann. |
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